Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den voraussichtlich erzielbaren, nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definierten Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie oder eines Grundstücks.

Es beurteilt also die Immobilie vollumfänglich nach bestimmten Wertkriterien, auf objektiver Basis und normierten Wertermittlungsverfahren (Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren).

Gerichtssichere Verkehrswertgutachten

Wenngleich die Form des Gutachtens nicht näher definiert ist, hat es in Deutschland eine prozessrechtliche Bedeutung, sofern es von einem zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten oder gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt wurde. Vor diesem Hintergrund ist eine Gutachtenerstellung dann zwingend erforderlich, wenn die Beurteilung bzw. der Wert der Immobilie oder des Grundstücks Gegenstand für ein gerichtliches Verfahren ist.

Vielseitige Anforderung im privaten Bereich

Im privaten Bereich wird ein Verkehrswertgutachten unter anderem bei Erbschaftsstreitigkeiten oder Scheidungsverfahren benötigt. Zudem kann es für steuerliche Zwecke erforderlich sein. Bei Zwangsversteigerung wird der Wert der Immobilien ebenfalls mit Verkehrswertgutachten festgestellt. Im geschäftlichen Bereich benötigt man dieses Sachverständigengutachten für die Feststellung und Aufteilung des Betriebsvermögens oder zur Bilanzierung.

Verkehrswertgutachten

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Referenzen

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