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Ihr Anlass zur Immobilienbewertung

Es gibt viele unterschiedliche Gründe eine professionelle Immobilienbewertung zu benötigen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die gängigsten Bewertungsanlässe auf und erklären unsere unterschiedlichen Leistungen. Sofern Sie einen Bewertungsanlass nicht in unserer Auflistung finden, stehen wir Ihnen dennoch sehr gerne zur Verfügung und freuen uns, wenn Sie sich bei uns zu einem unverbindlichen Gespräch melden.

Ankaufsberatung

Wenn Sie planen eine Immobilie zu erwerben, können wir Ihnen als professionelle Immobiliengutachter bei einem Besichtigungstermin eine präzise Einschätzung zum Wert Ihrer Wunschimmobilie geben. Offensichtliche Mängel sowie Rechte & Lasten können zudem aufgedeckt werden und bieten Ihnen eine fundierte Auskunft, wieviel Ihr Wunschobjekt tatsächlich wert ist. Bei unserer Ankaufsberatung haben Sie zudem die Wahl zwischen einer kostengünstigen mündlichen Einschätzung bis hin zum umfangreichen Verkehrswertgutachten.

Für unsere institutionellen Mandanten und Unternehmenskunden bieten wir zudem eine Wirtschaftlichkeits- & Investitionsanalyse, eine Due Diligence für die Immobilien sowie Ankaufsgutachten gemäß nationalen und internationalen Verfahren. Eine Beratungsleistung sowie die Betreuung bei der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die Preisfindung im Rahmen von Immobilientransaktionen runden unser Angebot ab.

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Verkaufsberatung Ihrer Immobilie

Verkaufsberatung

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, macht es Sinn eine Immobilienbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen bewerten zu lassen. Auch hier erstellen wir für Sie ein professionelles Gutachten oder bieten Ihnen ein Kurzgutachten sowie eine mündliche Bewertungsmitteilung an, damit Sie eine gesicherte Verhandlungsgrundlage erhalten.

Unstimmigkeit bei Immobilienpreis

Sofern sich Käufer und Verkäufer über den Marktwert der Immobilie nicht einigen können bzw. unterschiedlicher Meinung sind, macht es Sinn einen unabhängigen Sachverständigen zu konsultieren. Wir erstellen hierfür gerne ein Marktwertgutachten und helfen dadurch oder als Mediator den Konflikt neutral zu lösen.

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Marktwertgutachten bei Unstimmigkeit des Immobilienpreises

Erbschaft / Schenkung

Der Verkehrswert der Immobilie bildet die Basis für die Aufteilung der Vermögenswerte unter den Erben bzw. den Beschenkten sowie die Basis für die Auszahlung von Miterben. Natürlich prüfen wir für Sie auch die Wertberechnung des Finanzamts bezüglich der Schenkungs- & Erbschaftssteuer. Sofern Erfolgsaussichten auf eine Senkung der zu erwartenden Steuerlast bestehen, können wir Ihnen ein Verkehrswertgutachten anbieten. Somit verhindern Sie ggf. die Zahlung einer zu hohen Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer.

Unsere anwaltliche, notarielle und steuerberatende Mandantschaft unterstützen wir natürlich mit unseren Immobiliengutachten im Bereich der optimalen Nachlassplanung und -abwicklung.

Ehescheidung

Im Scheidungsfall können Sie sich mit einer professionellen und unabhängigen Immobilienbewertung Klarheit über das unter beiden Parteien zu teilende Immobilienvermögen verschaffen. Die Immobilie kann im Laufe der Zeit an Wert gewinnen oder verlieren. Durch die Ermittlung des Zugewinnausgleichs wird der Verkehrswert zum Anfangszeitpunkt der Ehe sowie zum Stichtag der Scheidung ermittelt. Die Immobilienbewertung durch einen professionellen Gutachter schafft somit eine klare Verhandlungsgrundlage für den Zugewinnausgleich und ermöglicht meist eine faire und einvernehmliche Aufteilung der Immobilienwerte.

Sofern eine Partei eine Immobilie bis zur endgültigen Ehescheidung bewohnt, erstellen wir ein Mietwertgutachten um den Ausgleichsanspruch / Nutzwertenschädigung für die andere Partei zu ermitteln.

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Wohnimmobilie für steuerliche Zwecke

Steuerliche Zwecke

Mögliche Anlässe sind Immobilienbewertungen für das Anlagevermögen einer Bilanz, die Bewertung einer Immobilie für die steuerliche Abschreibung, die Aufteilung des Kaufpreises einer Immobilie in Bau- und Bodenwert bzw. Grundstücks- und Gebäudewert, die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen (oder umgekehrt), sowie die Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Bei unseren Unternehmenskunden, Immobilienfonds und Kapitalanlagegesellschaften bieten wir die Immobilienbewertung im Rahmen eines bilanziellen Anlasses. Bei einer Erstbewertung des Immobilien-Anlagevermögens, der Wertveränderung des Buchwerts der Immobilien, einer Betriebsabspaltung als auch einer Unternehmensnachfolge sind wir mit der Erstellung von Immobiliengutachten gerne für Sie tätig.

Zwangs- oder Teilungsversteigerungen 

Sie sind insolvent und können Ihren Kredit nicht bedienen, dann kommt es zur Veräußerung Ihrer Immobilie durch eine gerichtliche Zwangsversteigerung. Wenn Sie sich in einer Grundstücks- oder Erbengemeinschaft nicht mehr einig sind, kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen. Grundlage für die Versteigerung ist dann ein von Gericht bestelltes Verkehrswertgutachten, welches Auskunft über den Immobilienwert gibt. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt uns i.d.R. das jeweilige Gericht diese Verkehrswertgutachten zu erstellen.

Insolvenzfall

Im Insolvenzfall ist das Aufzeigen der optimalen Entwicklungs- und Nutzungspotenziale der Immobilie bzw. des Grundstücks für die Ertragsoptimierung oder den Verkauf wichtig. Wir erstellen Wertermittlungsgutachten unter Berücksichtigung von verschiedenen Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie. Darüber hinaus können wir für Sie den Verkaufsprozess begleiten und steuern. Wir sind ausschließlich beratend tätig und übernehmen keinerlei Maklertätigkeiten.

Versicherungsfall

Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert oder Neubauwert der baulichen Anlagen ermittelt. Somit schließen Sie eine Unterversicherung Ihres Gebäudes aus. Der Wert von Grund und Boden bleibt dabei jedoch unberücksichtigt. 

Finanzierung

Ein Kreditinstitut verlangt bei der Kreditvergabe in der Regel eine Sicherheit von Ihnen, wozu meist der Immobilienbesitz herangezogen wird. Ein professioneller Immobiliensachverständiger ermittelt dann durch ein Beleihungswertgutachten die langfristige Beleihungsgrenze der Immobilie. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu das sachgerechte Wertgutachten.

Mietstreitigkeiten

Sofern kein Mietspiegel für ein Stadtgebiet vorhanden ist, oder das zu bewertende Mietobjekt nicht durch den Mietspiegel abgedeckt wird, wie z.B. bei Neubauobjekten, empfiehlt sich ein Mietwertgutachten. Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für einen nicht preisgebundenen Wohnraum, ist zudem gemäß §558a BGB vorgeschrieben, dass nur Mietwertgutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen herangezogen werden können.

Im gewerblichen Bereich werden Mietwertermittlung für allgemeine Mietpreisverhandlungen sowie für Vereinbarungen zwischen Zwangsverwaltern und Gläubigerbanken benötigt. Hierbei können wir Ihnen natürlich jeweils behilflich sein.

Übertragung von Betriebsvermögen in Privatvermögen

Sofern Sie Anteile Ihrer Unternehmensimmobilien in Ihr Privatvermögen überführen möchten, hängt die Höhe der Steuerlast vom Verkehrswert der jeweiligen Immobilie ab. Durch unsere fundierten Immobilienbewertung gehen Sie sicher, nicht mehr Steuern zahlen zu müssen, als nötig.

Aufteilung zwischen Gebäude- und Grundstückswert

Die Immobilienbewertung des Finanzamts fällt durch ihr verallgemeinerndes Wertermittlungssystem oftmals zu Ungunsten unserer Mandanten aus. Insbesondere ist die Aufteilung zwischen Gebäude- und Grundstückwert für die langfristige Gebäudeabschreibung relevant.  Als Steuerpflichtiger ist es Ihr gutes Recht, die Immobilienbewertung des Finanzamtes prüfen zu lassen und durch ein Sachverständigengutachten einen ggf. geringeren Wert nachzuweisen. Dazu empfiehlt sich jedoch zwingend ein Wertermittlungsgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters – hier können Sie sich auf Plausibilität und Korrektheit verlassen und haben die Gewissheit, dass unsere Immobiliengutachten von der Finanzverwaltung in der Regel anerkannt werden.

Haus auf Grundstück
Aufteilung zwischen Gebäude- und Grundstückswert

Bewertung von Rechten & Lasten

Gerne berechnen wir den Wert der Grunddienstbarkeiten wie z.B. Wegerechte, Überbaurechte, Fahrrechte, Fensterrechte , Leitungsrechte etc. sowie die daraus resultierende Wertminderung Ihres Grundstücks.

Der Wert von geplanten oder bereits vorhandenen Wohnrechten und Nießbrauchrechten wird durch uns, ebenso wie die daraus resultierende Wertminderung Ihrer Immobilie, sachverständig ermittelt.

Wohnimmobilie am Westhafen
Portfoliobewertung und Portfolioanalysen

Portfoliobewertung und Portfolioanalysen

Zur Optimierung von vorhandenen Immobilienportfolios ist es essentiell, Entscheidungen auf einer professionellen, einheitlichen und stringenten Immobilienbewertung aufzubauen. Hiernach erstellen wir Risiko- und Potenzialanalysen und leiten Zielstrukturen und Handlungsempfehlungen ab.

Nebst den oben genannten Leistungen, bieten wir Ankaufsbewertungen, Wertüberprüfungen u.a. Aktualisierungen, Wertermittlungen von wiederkehrenden Stichtagen für Kapitalanlagegesellschaften, Family Offices, Stiftungen und Industrieunternehmen, an.

Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf und Übertragung

Sollen im Rahmen von Unternehmenskäufen und Unternehmensübertragungen Betriebsimmobilien mit übertragen werden, ist oftmals die getrennte Bewertung der Objekte ratsam. Hierzu erstellen wir Ihnen professionelle Immobiliengutachten unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Bewertungsszenarien.

Streitigkeiten

Bei innerfamiliären oder unternehmerischen Meinungsverschiedenheiten sind wir als Mediator bezüglich der Immobilienwerte tätig. Oftmals reicht auch nur eine grobe Wertschätzung anstatt eines teureren Kurz- oder Verkehrswertgutachtens um eine Einigung herbei zu führen.

Rufen Sie uns an:
06173–996 871
Schreiben Sie uns:
kontakt@haug-immobiliengutachten.de